Der Verkehrsversuch am Bült darf nicht verschoben werden!

Der Verkehrsversuch auf der 1. Nordtangente, das ist der Straßenzug vom Mauritztor zum Neutor, (also zwischen Warendorfer Straße und Schlossplatz) soll nicht wie bisher beschlossen ab Frühjahr 2024, sondern frühestens 2026 durchgeführt werden.

Abschnitt der ersten Nordtangente
Abschnitt der ersten Nordtangente © Hans-Günter Ockenfels

Grund sind marode Trinkwasserleitungen an der Weseler Straße. Die Stadt empfiehlt erst nach deren Sanierung den Verkehrsversuch zu starten. Ihrer Ansicht nach werden die Kfz-Belastungen zu Spitzenzeiten auf bestimmten Straßen im Stadtgebiet zu groß. Dafür hat die Stadt Verkehrssimulationen ausgewertet.

Wir halten den Verkehrsversuch allerdings für dringlich. Insbesondere der Busverkehr auf der Nordtangente soll gefördert und das Martiniviertel attraktiver werden.

Anders als die Stadt halten wir eine Kombination der Maßnahmen für möglich und meinen, dass die Verkehrssimulation ganzheitlicher betrachtet werden müsste.

1. Sie berücksichtigt nicht, dass Menschen auf Verkehrsmittel umsteigen, wenn sie mit denen schneller ans Ziel kommen als mit dem Auto. Das kann natürlich nicht jeder, aber die Verlagerungseffekte sind nicht unbedeutend.

2. Berücksichtigt wurde auch nicht, dass unter diesen Umständen Verkehr erst gar nicht zustande kommen könnte. Manche Menschen verzichten einfach auf einen Weg, wenn es zu lange dauert. Das nennt man „traffic evaporation“. Verkehr verpufft irgendwie. Das hat zuletzt die Auswertung von Verkehrsuntersuchungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Bergstraße bestätigt. Demnach war die Kfz-Belastung im übrigen Stadtgebiet wesentlich weniger hoch, wie in der vor Beginn der Baumaßnahme gemachten Simulation angenommen wurde.

Wir meinen also, dass die Kfz-Belastungen nicht so hoch werden wie die Stadt erwartet, und dass beide Maßnahmen kombiniert werden können. Mehr noch, wir meinen, dass gerade wegen der Baustelle an der Weseler Straße der Verkehrsversuch gemacht werden sollte, damit endlich eine klimarelevante Kfz-Verkehrsverlagerung für einen größeren Teil der Innenstadt erprobt werden kann, die deutlich Platz schafft - Platz für Busspuren auf der Achse Weseler Straße / Steinfurter Straße und auf dem gesamten 1. Ring um die Altstadt, aber auch Platz für Lieferfahrzeuge, Zufußgehende, Radfahrende, Bäume und Grünflächen. Da müssen wir hin, wenn wir unsere Stadt Fahrrad freundlich und klimaresilient machen wollen!

Nicht zuletzt: Die Infrastruktur der Stadt Münster ist generell sanierungsbedürftig. Baumaßnahmen werden uns die kommenden Jahre begleiten. Es gibt also keinen optimalen Zeitpunkt für Verkehrsversuche. Die fortschreitenden Klimaveränderungen lassen ein Aufschieben von Maßnahmen im Verkehrssektor jedoch nicht mehr zu. Auch aus diesem Grund halten wir die zeitgleiche Ausführung für unbedingt erforderlich, und zwar jetzt!

Hans-Günter Ockenfels

https://muenster.adfc.de/neuigkeit/der-verkehrsversuch-am-buelt-darf-nicht-verschoben-werden-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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