Promenade keine öffentliche Verkehrsfläche mehr?

Wenn es nach dem Willen der Stadtverwaltung geht, soll die Promenade am Schlossplatz ihre „Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche“ verlieren. So steht es im münsterschen Amtsblatt vom 26.01.2024.

Promenade vor dem Schloss
Promenade am Schlossplatz © Hans-Günter-Ockenfels

„Ja, wo soll denn dann der Radverkehr hin?“, werden sich viele fragen. „Die Promenade ist doch ein wichtiger, wenn nicht DER bedeutendste Verteiler für den Radverkehr in Münster!“

Bei genauerer Betrachtung versteht man, dass die Stadt Münster an der Eigenschaft der Promenade als Rad- und Fußweg nicht rütteln will, schon aber an der rechtlichen Situation, und das liegt an Verträgen, die mit den gewerblichen Händlern des Promenaden-Flohmarkts vereinbart wurden.

Dieser Umstand öffnet allerdings den Blick und macht bewusst, wie oft dieser westliche Promenadenabschnitt zwischen Aasee und Abzweig Münzstraße nicht oder nur sehr eingeschränkt passierbar ist. Neben dem Flohmarkt gibt es den Send, das Turnier der Sieger und eine Vielzahl von kleineren Veranstaltungen. Wie attraktiv wäre es doch, wenn der Radverkehr auch während dieser Veranstaltungen einen tangentialen, durchgehenden und gut ausgebauten Ring zur Verfügung hätte?

Der ADFC schlägt daher eine zusätzliche Fahrradroute im Bereich des Straßenraums „Schlossplatz“ vor, vom Abzweig Münzstraße bis zum Abzweig Promenade am Stadtgraben und darüber hinaus eine ähnlich gut ausgebaute Route bis zur Geiststraße, damit die westlichen Velorouten von Greven, Altenberge, Nottuln/Havixbeck sowie Senden und Ascheberg/Drensteinfurt gut an die Promenade angebunden werden können. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass der Radverkehr bei der Planung nicht isoliert betrachtet wird. Der Streckenverlauf der ehemaligen Bundesstraße von der Weseler Straße über Am Stadtgraben, Schlossplatz bis zur Steinfurter Straße ist geeignet als Hochleistungsachse für den Umweltverbund. Daher sollten bei der Planung auch weitere Maßnahmen berücksichtigt werden, wie z. B. die Schaffung von Busspuren und der radverkehrsgerechte Umbau des Aegidiitors. Die Sanierung der Haupttrinkwasserleitung zw. Aasee und Geiststraße bietet eine Gelegenheit mit der Umgestaltung zu beginnen.

Mit dem Erfolg der 14 Velorouten, die alle auf die Promenade münden und dem damit weiteren Anstieg des Radverkehrs, ist eine leistungsfähige Promenade unabdingbar. Gegebenenfalls werden sogar zusätzliche tangentiale Entlastungsstrecken erforderlich sein, wie z. B. die Nordtangente von der Münzstraße bis zur Mauritzstraße. Wir würden uns freuen, wenn die verantwortlichen Entscheidungsträger diese Anregung aufgreifen würden. Zugegeben, es gehört eine Portion Mut dazu, den Straßenraum derart neu zu denken.

Hans-Günter Ockenfels, Fachgruppe Radverkehr

https://muenster.adfc.de/neuigkeit/promenade-keine-oeffentliche-verkehrsflaeche-mehr

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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